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Beschwerdeformular
 

Vertrauliche Hinweise auf Betriebe, die mit Lebensmitteln nicht sachgerecht umgehen

Sofern Sie den aus Ihrer Sicht berechtigten Verdacht haben, dass in einem Betrieb in Hessen, der mit Lebensmitteln umgeht, nicht sachgerecht vorgegangen wird, können Sie das unten stehende Formular zur Meldung Ihrer Beobachtungen gegenüber dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nutzen.
Bitte versuchen Sie Ihre Angaben so detailliert wie möglich zu machen. Das Formular ist nur zur Meldung von Verstößen im Umgang mit Lebensmitteln gedacht, wie z.B.
  • Beim Erkennen von Mängeln in der Betriebshygiene
  • Beim Verdacht auf die Verwendung verdorbener Lebensmittel, Umetikettierungen oder Veränderungen der Kennzeichnung
Für diese Fälle steht Ihnen dieses Kontaktformular für vertrauliche Informationen zur Verfügung.
Das Formular ist nicht vorgesehen für Kunden, die ein Lebensmittel gekauft haben, das nicht Ihren Erwartungen entspricht. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
Ihre Hinweise werden vertraulich behandelt. Wenn Sie persönliche Nachteile für sich befürchten, können Sie Ihre Informationen anonym geben. Ihr Hinweis muss jedoch vor Ort überprüfbar oder in anderer Form zu beweisen sein.
Bitte beachten Sie auch die "Datenschutzhinweise" sowie den "Zusatz zu den allgemeinen Datenschutzhinweisen" in der rechten Spalte.
  Freiwillige Angaben zur Person
 

${element.titel} Zusatz zu den allgemeinen Datenschutzhinweisen

Ihre Hinweise werden vertraulich behandelt. Dies gilt jedoch nicht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass leichtfertig oder wider besseres Wissen unrichtige Angaben gemacht wurden. Im Rahmen eines eventuell nachfolgenden Strafverfahrens obliegt die Entscheidung über die vertrauliche Behandlung von Informationen im Übrigen den Strafverfolgungsbehörden.

${element.titel} Datenschutzhinweise

Sofern es zur Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlich ist, werden die von Ihnen eingetragenen Daten an die fachlich zuständige Stelle in der Landesverwaltung weitergeleitet. Darüber hinaus werden die Daten aber nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen als Ihnen in der Antwort auf Ihre Anfrage mitgeteilten Zwecken genutzt.