Döner ist eines der bekanntesten Gerichte in der türkischen Küche. Döner ist die Kurzform von Dönerkebab und bedeutet übersetzt sich drehendes Grillfleisch. Bereits im 18. Jahrhundert wird in Reiseberichten über Anatolien von Hammelfleisch auf senkrechten Spießen berichtet.
Döner-Varianten
Traditionell wird der Döner mit Reis und Salat serviert. Den Döner im Fladenbrot gibt es in der Türkei seit etwa 1960 zu kaufen, zu dem Tomatensauce, Gurken und Paprika verzehrt werden. Der im deutschsprachigen Raum angebotene Döner wurde in den 1970er Jahren in Berlin erfunden. Er unterscheidet sich von der türkischen Variante durch den Gehalt an grünem Salat, Tomaten, Zwiebelringen, Rotkohl und den verwendeten Saucen. Aufgrund seiner Zusammensetzung mit Brot, Fleisch, Gemüse und Sauce stellt er eine vollwertige Mahlzeit mit etwa 600 kcal dar.
In einer neuen Variante wird Döner in ein besonders dünnes Fladenbrot (Dürüm Döner) gewickelt.
Wie entsteht ein Dönerspieß?
Beim Döner werden große gewürzte Fleischscheiben schichtweise auf einen senkrecht stehenden Spieß gesteckt und gegrillt, wobei dann die äußeren, gebräunten Schichten mit einem Messer dünn abgeschnitten werden.
Welche Fleischarten enthält ein Döner?
Während ursprünglich nur Hammel- oder Lammfleisch für Döner verwendet wurde, enthalten die heutigen Dönerspieße außerhalb der Türkei auch Kalbfleisch und Rindfleisch. Ist Hühner- oder Putenfleisch enthalten, so dürfen die hergestellten Döner nicht als Dönerkebap bezeichnet werden.
In Deutschland enthält der Döner neben schierem Fleisch meist auch Hackfleisch und unterliegt somit der Hackfleischverordnung. Deshalb muss auch ein Dönerspieß an einem Tag verkauft sein. In der rechtlich bindenden Festschreibung der Berliner Verkehrsauffassung für das Fleischerzeugnis Dönerkebap ist festgelegt, dass in Dönerkebap nur Fleisch vom Kalb, Rind oder Schaf bzw. Hammel sein darf, wobei Mischungen dieser drei Arten zulässig sind. Schweinefleisch ist demnach nicht erlaubt. Der Fettgehalt dieser Fleischarten darf maximal 20 % betragen. Der Hackfleischanteil eines Döners ist auf maximal 60 % begrenzt. Auch ist in der Berliner Verkehrsauffassung festgelegt, welche weiteren Zutaten verwendet werden dürfen.
Lebensmittelrechtliche Untersuchungen
Das Hessische Landeslabor berichtete in einer Pressemitteilung vom 14.08.07, dass von 63 untersuchten Dönerproben aus hessischen Imbissbetrieben 51 beanstandet werden mussten. Das sind 81% aller Proben.
Weiter heißt es:
Bei unseren Untersuchungen haben wir festgestellt, dass 28 Erzeugnisse, die von den Imbissbetrieben als Döner angeboten wurden, eigentlich keine Döner waren, teilte der Direktor des Landeslabors, Professor Dr. Hubertus Brunn, mit. Bei Döner, die diese Bezeichnung verdienen, handelt es sich um gewürzte Schaf- oder Rindfleischscheiben, die schichtweise auf einen speziellen Spieß gesteckt werden. Wird bei der Herstellung Hackfleisch mitverarbeitet, darf der Hackfleischanteil höchstens 60 % betragen, erklärte Brunn. Und weiter: Die Erzeugnisse waren häufig jedoch ausschließlich aus fein zerkleinertem Fleisch hergestellt.
Ebenfalls 28 Proben hätten außerdem Bindemittel enthalten, was nicht zulässig sei, so der Direktor des Landeslabors. Produkte mit so deutlichen Abweichungen dürften nicht mit der Verkehrsbezeichnung Döner oder Döner Kebap angeboten werden. Brunn: Die Produkte sind allenfalls als Fleischdrehspieße nach Döner Art gewürzt zu bezeichnen. Die Hersteller der untersuchten Erzeugnisse deklarieren ihre Produkte zwar zumeist korrekt, die irreführende Bezeichnung Döner erhält das Erzeugnis dann im Imbissbetrieb. Bei 38 Dönern wurde Geflügelfleisch verarbeitet. Dies wird bei entsprechender Kennzeichnung als z. B. Döner mit Putenfleisch oder Hähnchen Döner Kebap akzeptiert, im Gegensatz zur Verarbeitung von Schweinefleischanteilen. Dennoch konnte das Landeslabor in sechs Proben
Schweinefleischanteile nachweisen. Auch bei der Angabe der verwendeten Zusatzstoffe gab es Mängel. In acht Fällen wurden diese nicht entsprechend kenntlich gemacht. Darüber hinaus fand das Labor in drei Fällen Gehalte an Geschmacksverstärkern, die oberhalb der erlaubten Höchstmenge lagen.
Weitere Informationen:
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor: "Döner" nicht gleich "Döner" 
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Verbraucherschutzstaatssekretär Karl-Winfried Seif: Landeslabor hat nicht gekennzeichnete gentechnisch veränderte Soja in Hackfleischdönern gefunden - Verstoß gegen Kennzeichnungspflicht 
Quelle: Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
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