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Geldanlageberatung: Checkliste und Beratungsprotokoll für Verbraucher

Geld zählen

Nicht nur in Zeiten der Finanzmarktkrise ist es für Verbraucher wichtig, ihr Geld richtig anzulegen.
Wer sich vor dem Abschluss einer Geldanlage beraten lässt, sollte diese kritisch hinterfragen. In den letzten Jahren haben nämlich viele Banken, Sparkassen und Finanzvermittler verstärkt komplizierte Anlageprodukte auch an unerfahrene Kunden verkauft, wobei nicht immer ein maßgeschneidertes Anlageprodukt im Vordergrund stand, sondern die damit verbundene lukrative Verkaufsprovision.

Um private Sparer und Kapitalanleger vor unliebsamen Erfahrungen zu schützen hat nun die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen speziell für die Geldanlage eine Checkliste und ein Beratungsprotokoll entwickelt, das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finanziell gefördert wurde.

Weigert sich ein Berater, die Checkliste in die Beratung einzubeziehen und das Protokoll auszufüllen, ist von einem Geschäftsabschluss abzuraten. Seriöse Berater haben nichts zu verbergen und dürften deshalb auch kein Problem mit einer Dokumentation ihrer Empfehlungen haben.

Diese "Checkliste und Beratungsprotokoll für Verbraucher"  ist so konzipiert, dass man in folgenden drei Schritten zum Beratungsergebnis kommt:

  1. Verdeutlichen Sie sich die Konflikte zwischen verschiedenen Anlagenzielen
  2. Klären Sie Ihre persönlichen Anlagenziele
  3. Dokumentieren Sie das Beratungsergebnis

In der Checkliste wird neben den persönlichen Einkommensverhältnissen auch der Anlagebedarf (z.B. Zweck, Höhe, Dauer) ermittelt.

Besteht ein Bedarf an einem Beratungsgespräch?

Verbraucher sollten sich fragen, ob überhaupt eine Geldanlageberatung notwendig ist. Häufig geht nämlich die Initiative für ein Bertungsgespräch unaufgefordert vom Geldanlageberater aus, das dann zu unsinnigen Vertragsabschlüssen oder teuren Umschichtungen bisheriger Anlagen führen kann.

Besteht dagegen ein konkreter Beratungsbedarf, empfiehlt es sich, anstehende Beratungsgespräche mithilfe der genannten Checkliste vorzubereiten und das Beratungsergebnis schriftlich vom Berater protokollieren zu lassen. Hierfür sollte man sich genügend Zeit nehmen, denn Anlageentscheidungen wollen gut überlegt sein.

Quelle:   Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz / Juni 2009

Letzte Aktualisierung: 26.07.2012