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Elektronische Zigaretten: Vorsicht ist geboten

Zigarette in Hand

Ein tiefer Lungenzug, Tabakgeschmack, Nikotin strömt ins Blut und die Zigarette glimmt. Mitten im Nichtraucherbereich wird geraucht und niemand beschwert sich. Mehr und mehr Raucher greifen zur elektronischen Zigarette, der zufolge keine Schadstoffe entstehen. Kritiker sind skeptisch. Sicher ist, dass Nikotin süchtig macht. Unklar ist vor allem, was den Konzentraten beigemischt ist. Das ist nur den Herstellern bekannt.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat bereits 2008 Stellung genommen zur Emission von elektronischen Zigaretten und zu den möglichen Gesundheitsgefahren: "Nikotin ist ein Nervengift und kann Bluthochdruck sowie Genschäden verursachen. Zur Nikotin-Entwöhnung ist die E-Zigarette definitiv nicht geeignet."

2012 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung typische Inhaltsstoffe der Liquids, die beim "Rauchen" von E-Zigaretten verdampfen, gesundheitlich bewertet. Auch die Gefahren für Passivraucher wurden abgeschätzt. Auf den Seiten des Bundesinstitutes finden Sie die interessantesten Fragen und Antworten zur E-Zigarette.


 

Die Untersuchung

Bei der Bewertung der elektronischen Zigaretten durch das Bundesinstitut wurde zwischen zwei Produkten unterschieden:

  1. Produkte, die Tabak erhitzen und
  2. Produkte, die nikotinhaltige Lösungen vernebeln.

Die gesundheitliche Bewertung wurde auf Produkte beschränkt, die nikotinhaltige Lösungen vernebeln.

Das Ergebnis

Es wird erwartet, dass die elektronischen Zigaretten mit Tabakerhitzung die Innenraumluft im maßgeblichen Umfang mit gesundheitsschädlichen Stoffen belasten. Eine maßgebliche Belastung der Innenraumluft mit Schadstoffen wird bei Verwendung von elektronischen Zigaretten, die nikotinhaltige Lösungen vernebeln, nicht erwartet.
Eine abschließende gesundheitliche Bewertung der elektronischen Zigaretten ist nicht möglich, da wesentliche Informationen fehlen. Es wird jedoch festgestellt, dass auch die alleinige Zufuhr von Nikotin Gesundheitsgefährdungen nach sich ziehen kann.

Wie funktioniert die elektronische Zigarette?

Die Wirkung der angebotenen elektronischen Zigaretten basiert auf zwei unterschiedlichen Prinzipien: Das Nikotin wird entweder erhitzt oder vernebelt:

Bei elektronischen Zigaretten mit Tabakerhitzung verbrennt der Tabak nicht, sondern eine Zigarette wird in ein Heizelement gesteckt, darin auf bis zu 600 °C erhitzt und das dabei entstehende Aerosol eingeatmet.

Bei den elektronischen Zigaretten mit Vernebelung dagegen wird durch das Saugen an einem Mundstück in der Zigarette ein Luftstrom erzeugt. Mit Hilfe der eingebauten Elektronik wird dadurch das Nikotin zerstäubt und kann so inhaliert werden.
Das Nikotin befindet sich in kleinen Kartuschen, die der Raucher selbst einsetzt. Die Kartuschen gibt es mit unterschiedlichem Nikotingehalt. Hersteller werben unter anderem damit, die Zigarette als wirksames Mittel zur Raucherentwöhnung einzusetzen, da auch Kartuschen verkauft werden, die kein Nikotin enthalten. Eine Kartusche reicht offenbar für 300 Züge, was vergleichbar mit dem Konsum einer Packung von 20 Zigaretten wäre.

Die gesundheitliche Gefährdung durch Nikotin bleibt

Nikotin ist ein starkes Nervengift, das in Tabakpflanzen vorkommt. Bei oraler Aufnahme kann Nikotin bereits in geringen Dosen tödlich wirken. Symptome einer Nikotinvergiftung sind Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Kopfschmerzen. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen zudem, dass Nikotin ein Potenzial zur Schädigung der Erbsubstanz besitzt.

Risikobewertung: Gesundheitsgefahren beim Umgang mit elektronischen Zigaretten

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die möglichen Gesundheitsgefahren beim Umgang mit elektronischen Zigaretten bewertet. Da bereits die Aufnahme von Nikotin ohne zusätzliche Substanzen die Gesundheit gefährden kann, rät das BfR zu vorsichtigem Umgang mit den elektronischen Zigaretten. Vor allem rät das BfR, die nikotinhaltigen Kartuschen außer Reichweite von Kindern zu lagern, weil sie verschluckt oder die nikotinhaltige Lösung leicht herausgelutscht werden könnte.

Gesundheitliche Gefahren für Passivraucher

Das BfR geht davon aus, dass von der E-Zigarette und ihren Liquids gesundheitliche Risiken ausgehen. Ursache dafür können neben Nikotin auch das Vernebelungsmittel Propylenglycol, Chemikalienzusätze wie pharmakologische Wirkstoffe sowie verschiedene Duft- und Aromastoffe (z.B. Menthol, Linalool) und Verunreinigungen sein. Es gibt Hinweise aus der Fachliteratur, dass einige Fabrikate von E-Zigaretten auch krebserzeugende Aldehyde freisetzen. Die verschiedenen Substanzen werden in Form von Emissionen über die Dämpfe der E-Zigaretten und den Atem der E-Raucher in die Umgebungsluft abgegeben. Gefahren für Dritte können nach jetzigem Kenntnisstand deswegen nicht ausgeschlossen werden.

E-Raucher können auch eigene Liquids mischen und dabei auf Konzentrate und vielfältige Zusätze und Substanzen zurückgreifen. In diesen Fällen ist unklar, was genau ein- und ausgeatmet wird. Unbeteiligte können im konkreten Fall nicht einschätzen, ob von den freigesetzten Emissionen gesundheitliche Gefahren ausgehen.

Das BfR empfiehlt daher, das Rauchen von allen E-Zigaretten in Nichtraucherzonen zu untersagen und diese Produkte im Sinne des Nichtraucherschutzes wie herkömmliche Zigaretten zu behandeln. Auch im Privatbereich sollten E-Zigaretten wie herkömmliche Zigaretten gehandhabt werden: d.h. sie sollten nicht im Beisein von empfindlichen Personen wie Kindern, Schwangeren und Kranken geraucht werden.


Quelle:  

Bundesinstitut für Risikobewertung:

 - Presseinformation NR. 17/2012 vom 07.05.2012 

 - Stellungnahme Nr. 013/2008 vom 05. 01.2008 


Weitere Informationen:

Bilder:    Digitalpress und gander 30 - www. Fotolia.de

Letzte Aktualisierung:  10.12.2012