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Finanzamt stellt kostenlos "ELSTER" zur elektronischen Steuererklärung zur Verfügung

Einkommenssteuererklaerung

Wer beim Bearbeiten seiner Steuererklärung nicht mehr seitenweise Formulare ausfüllen möchte kann seine Daten auch elektronisch dem Finanzamt mitteilen. 

Mit ElsterFormular stellt die Steuerverwaltung die geeignete Software kostenlos zur Verfügung. Die sichere elektronische Übermittlung der Steuerdaten ist dabei gewährleistet.
Vorteile der elektronischen Steuererklärung sind die schnellere Bearbeitung durch die Finanzämter, das Abgeben von weniger Belegen und das Übernehmen der Vorjahresdaten.

ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltung, das die sichere elektronische Übermittlung von Steuerdaten gewährleistet. Mit ElsterFormular stellt die Steuerverwaltung die geeignete Software kostenlos zur Verfügung.

ElsterFormular richtet sich an alle Steuerbürgerinnen und Steuerbürger, die Erklärungsvordrucke auf Papier ohne weitergehende Hilfe ausfüllen können. Für Steuerbürgerinnen und Steuerbürger, die mehr Hilfeleistung benötigen, gibt es kommerzielle Programme namhafter Steuersoftwarehersteller, die ebenfalls die elektronische Datenübermittlung über das ELSTER-Verfahren unterstützen.

ElsterFormular ermöglicht, über eine leicht zu bedienende grafische Oberfläche

  • Einkommen-,
  • Umsatz- und
  • Gewerbesteuererklärungen sowie
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung und
  • Lohnsteuer-Anmeldungen

zu erstellen und anschließend verschlüsselt über das Internet an das zuständige Finanzamt gesichert zu übermitteln.

Die Daten werden zuvor auf logische Stimmigkeit geprüft, so dass etwaige Plausibilitätsfehler bereits vor der Übertragung ausgeschlossen werden können. Integrierte Anleitungen unterstützen die Bürger und Unternehmen beim Ausfüllen ihrer Steuererklärungen.
ElsterFormular ist als Download über das Internet (www.elsterformular.de  ) erhältlich.

Mit der elektronischen Datenübermittlung ist der Ausdruck einer so genannten komprimierten Steuererklärung verbunden, die noch unterschrieben und zusammen mit den notwendigen Belegen (z.B. Lohnsteuerkarte – nur wenn eine ausgehändigt wurde) beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden muss. Die komprimierte Steuererklärung wird bundesweit von den Finanzämtern anerkannt.

Ihre Vorteile:

  • Die hessischen Finanzämter bearbeiten über ELSTER abgegebene Erklärungen deutlich schneller als die herkömmlichen Formularerklärungen.
  • Auf die Vorlage von Belegen kann verzichtet werden, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind (z.B. Lohnsteuerkarte, Spendenbescheinigungen, übrige Steuerabzugs-bescheinigungen, Nachweis der Behinderung).
  • Die voraussichtliche Steuer wird berechnet.
  • Die Vorjahresdaten können übernommen werden, soweit ElsterFormular im Vorjahr benutzt wurde.
  • Die erklärten Daten werden auf formale Fehler überprüft.
  • Übertragungsfehler werden vermieden.
  • Die Bearbeiter müssen weniger rückfragen.
  • Die Bescheiddaten können elektronisch abgeholt und automatisch abgeglichen werden.

ElsterFormular:
Die aktuelle Version von ElsterFormular 2009/2010 steht zum Herunterladen zur Verfügung (zum Download ).
Die CD-ROMs von ElsterFormular für 2009/2010 können ab Anfang Februar 2010 gratis in vielen Finanzämtern abgeholt werden.

Weitere Informationen:

Elster 

ELSTER-Onlineportal


Quelle
:  Hessisches Ministerium der Finanzen / Informationen zur Nutzung von ElsterFormular  (04.03.2010)

Bild:   © Maria.P. - Fotolia.de