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Steuerlich absetzbar: Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Auffahrunfall

Wer bei einer beruflichen Fahrt einen Unfall hat, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen. Allerdings gilt dies nur für den direkten Weg zur Arbeitsstelle. Nicht nur Autofahrer können Unfallkosten steuerlich geltend machen, sondern auch Radfahrer und Fußgänger. Stiftung Warentest informiert.


Was ist bei einer steuerlichen Absetzung der Unfallkosten zu beachten?

Die beruflich bedingte Fahrt ist

  • eine Fahrt zur Arbeitsstelle und von der Arbeitsstelle nach Hause, wobei die Einsatzstelle wechseln kann,

  • eine Geschäftsreise oder

  • eine Fahrt aufgrund eines beruflich bedingten Umzuges.

Wichtig für die steuerliche Anerkennung der Unfallkosten ist, dass der direkte Arbeitsweg und kein Umweg gefahren wurde.


Welche Kosten sind abzugsfähig?

Zu den steuerlich abzugsfähigen Kosten gehören neben den Reparaturkosten auch weitere Kosten wie Abschlepp- oder Anwaltskosten.

In der Steuererklärung sind dann diese Unfallkosten als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben anzugeben. Deshalb sollte man entsprechende Rechnungen und Belege aufheben.

Nicht abzugsfähig sind Bußgelder und Verwarnungsgelder.  


Lesen Sie mehr
im Beitrag der Stiftung Warentest - siehe Link unten "Weg zur Arbeit - Unfall steuerlich absetzbar"


Quelle:
   Stiftung Warentest / Weg zur Arbeit - Unfall steuerlich absetzbar  (test 01/10), Unfall bei Schnee und Eis    (Finanztest 03/2010) 

Bild:   ©  Daniel Bujack - Fotolia.com