Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre ist, obwohl längst beschlossen, noch immer umstritten.
Die freie Entscheidung, ob man früher in Rente gehen möchte, ist auf wenige Ausnahmefälle beschränkt und hängt davon ab, ob bestimmte, gesetzlich geregelte Voraussetzungen erfüllt sind.
Zudem ist der vorzeitige Rentenbeginn immer mit einer Kürzung der monatlichen Rentenhöhe verbunden.
Der in Kooperation mit den Verbraucherzentralen in der ARD-Ratgeber-Reihe Recht erschienene Ratgeber Vorzeitig in Rente gehen erläutert, welche Möglichkeiten es gibt, vorzeitig das Arbeitsleben zu beenden und dafür entsprechende Vorsorge zu treffen.
Denn wer vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden möchte oder aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Arbeitslosigkeit nicht mehr arbeiten kann, muss entsprechend vorsorgen.
Inhalt des Ratgebers
Auf 189 Seiten informiert der in 2. Auflage erschienene Ratgeber über:
- die sozialrechtlichen Voraussetzungen des vorzeitigen Rentenbeginns
- die Berechnung der Rentenhöhe
- Anlagestrategien, um etwaige finanzielle Lücken sicher und dauerhaft schließen zu können
- Steuern und Sozialabgaben im Rentenalter.
Verbraucherzentrale Hessen berät zur privaten Altersvorsorge
Der Ratgeber Vorzeitig in Rente gehen gibt wichtige Grundinformationen. Die Verbraucherzentrale Hessen berät allerdings nur zur privaten Altersvorsorge.
Kosten und Bestellung des Ratgebers
Der Ratgeber Vorzeitig in Rente gehen kostet 11,90 und kann bei der Verbraucherzentrale Hessen für zusätzlich 2,50 für Versandkosten also für insgesamt 14,40 bestellt werden.
Bestellungen an:
Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf
Bestell-Telefon: (0211) 38 09 - 555
Bestell-Fax: (0211) 38 09 - 235
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de
zum Ratgeber "Vorzeitig in Rente gehen"
mit Inhaltsverzeichnis und Leseprobe
Quelle: Verbraucherzentrale Hessen / Pressemitteilung Nr. 34/2012 vom 04.05.2012 
Weitere Informationen zum Thema "Rente" finden Sie
Bild: Cover des Ratgebers / Verbraucherzentrale
Letzte Aktualisierung: 30.07.2012