Etwa 10 % aller Kinder sind gegenüber Nickel sensibilisiert. Auch gegenüber Duftstoffen ist ein nicht unbeträchtlicher Teil der Kinder (etwa 2 %) sensibilisiert. Bei erneutem Kontakt mit dem Allergen können sensibilisierte Personen mit einer Kontaktallergie reagieren.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat seine Stellungnahme zur gesundheitlichen Bewertung von Nickel und Duftstoffen in Spielzeug aktualisiert. Lesen Sie hier die Zusammenfassung dieser Stellungnahme.
Was versteht man unter einer Kontaktallergie?
Kontaktallergie heißt: Die Haut reagiert auf die allergenen Stoffe mit Rötung, Bläschenbildung und Nässen bis hin zu ernsthafteren Entzündungen. Die Sensibilisierung bleibt ein Leben lang bestehen. Eine erworbene Kontaktallergie ist nicht heilbar, es können nur die Symptome, nicht jedoch die Ursachen behandelt werden. Es ist daher wichtig, dass der Kontakt mit allergenen Stoffen bzw. Elementen wie Nickel oder bestimmten Duftstoffen bereits in der Kindheit so weit wie möglich vermieden wird.
REACH-Verordnung mit Grenzwerten für Nickel soll auch für Spielzeug gelten
Die Ergebnisse des Bundesweiten Überwachungsplans 2010 zur Nickelfreisetzung aus Spielzeug belegen, dass Kinder gegenüber Nickel aus Spielzeug erheblich dermal exponiert sein können. Mit einer hohen Nickelexposition ist entsprechend ein erhöhtes Risiko der Sensibilisierung oder der Auslösung einer Kontaktallergie verbunden.
Die Freisetzung von Nickel aus Produkten mit unmittelbarem und längerem Hautkontakt wird durch die REACH-Verordnung begrenzt. Beispielhaft genannt sind hier Schmuck und verschiedene metallische Applikationen an Bekleidungstextilien. In der Europäischen Spielzeugrichtlinie hingegen wurde kein Grenzwert festgelegt, der die Nickelfreisetzung aus Spielzeug bei Hautkontakt begrenzt. Das BfR ist der Auffassung, dass der in der REACH-Verordnung festgelegte Grenzwert für die Nickelfreisetzung auch auf Spielzeug angewendet werden sollte, das aus Metalllegierungen besteht und über längere Zeit intensiv mit der Haut in Kontakt kommt In einem Explanatory Guidance Document zur Spielzeugrichtlinie hat die EU-Kommission nunmehr unterstrichen, dass der Grenzwert der REACH-Verordnung auf entsprechendes Spielzeug anzuwenden ist.
EU-Spielzeugrichtlinie verbietet 55 allergene Duftstoffe und Duftinhaltsstoffe
Anders ist die Situation bei Duftstoffen in Spielzeug:
- Die Verwendung von 55 allergenen Duftstoffen und Duftinhaltstoffen ist nach der neuen EU-Spielzeugrichtlinie verboten.
Allerdings sind in Spielzeugen Spurengehalte dieser verbotenen Duftstoffe bis zu 100 mg je kg Spielzeugmaterial zulässig. Das BfR hält diese Grenze für zu hoch. Das Institut ist der Auffassung, dass die 55 verbotenen allergenen Duftstoffe in Spielzeug nicht nachweisbar sein sollten. Informationen aus dem Bereich der kosmetischen Mittel zeigen, dass solche Verunreinigungen nicht der guten Herstellungspraxis entsprechen, da derartige Stoffe in Parfümölen nicht enthalten sind.
- 11 weitere Duftstoffe sind wegen ihres allergenen Potenzials deklarationspflichtig. Für die deklarationspflichtigen 11 Duftstoffe wird empfohlen, den Deklarationsgrenzwert von bisher 100 mg je kg Spielzeugmaterial auf 10 mg je kg abzusenken.
Spielzeug für Kinder unter 3 Jahre und Spielzeug, das aufgrund seiner Größe in den Mund genommen werden kann, sollte nach Auffassung des BfR keine Duftstoffe enthalten.
Konservierungsstoffe in Fingerfarben und Knetmassen
Flüssige und pastöse Spielzeugmaterialien, die wie Fingerfarben oder Knetmassen direkt mit der Haut in Kontakt kommen, enthalten Konservierungsstoffe, um das Keimwachstum zu verhindern. Von vielen Konservierungsstoffen ist bekannt, dass sie sensibilisierend wirken können. Daher sollten an die Verwendung von Konservierungsstoffen in solchen Spielzeugen die gleichen Anforderungen gestellt werden wie an die Konservierungsstoffe in kosmetischen Mitteln.
Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung / Auszug aus der Aktualisierten Stellungnahme Nr. 010/2012 des BfR vom 11. April 2012 
Worauf beim Kauf von Kinderspielzeug zu achten ist, können Sie hier im VerbraucherFenster in folgendem Beitrag lesen:
Beim Kauf von Spielzeug auf Sicherheit achten: Spitze Kanten, lösbare Kleinteile und Schadstoffe meiden 
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Letzte Überprüfung: 06.08.2012