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Meldepflicht für Wasch- und Reinigungsrezepturen

Putzmittel

Mit der Novellierung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes werden Verbraucher besser vor gesundheitlichen Risiken durch Wasch- und Reinigungsmittel geschützt. Behandelnde Ärzte haben bei Vergiftungsfällen und allergischen Reaktionen jetzt schneller Produktinformationen zu Wasch- und Reinigungsmitteln zur Hand.

Wenn jemand beispielsweise versehentlich Haushaltsreiniger getrunken hat, müssen behandelnde Ärzte wissen, welche gesundheitsrelevanten Chemikalien in diesem Haushaltsreiniger enthalten sind.

Im Notfall können Sie sich an die deutschen Giftinformationszentren wenden. Diese wiederum können auf die Giftinformationsdatenbank des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zurückgreifen, um die Ärzte bei der Behandlung zu beraten.

Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln müssen dem BfR aus diesem Grunde ihre Rezepturen vor Markteinführung elektronisch melden. Zur erleichterten Bearbeitung stehen elektronische Meldehilfen zur Verfügung!



Weitere Informationen des BfR:


Fragen und Antworten zur Meldepflicht für Wasch- und Reinigungsmittel 

Meldepflicht für Wasch- und Reinigungsmittelrezepturen 


Quelle:  Bundesinstitut für Risikobewertung / Auszug aus der Pressemitteilung vom 05.06.2007 

Bild:       womue - Fotolia


Letzte Aktualisierung: 13.11.2012