Arzneimittel aus dubiosen Quellen im Internet zu bestellen, zu beziehen oder zu konsumieren, ist gefährlich. Viele Arzneimittel unterliegen nicht umsonst der Verschreibungspflicht.
Die Einnahme solcher Arzneimittel erfordert auch eine ärztliche Überwachung. Deshalb sollten Arzneimittel im Internet nur bei registrierten Anbietern gekauft werden.
Es sei ein deutlicher Anstieg der Arzneimittelbestellungen aus dem Internet zu verzeichnen. Nicht überprüfbare Anbieter verkaufen verschreibungspflichtige Medikamente preisgünstig ohne die Vorlage einer Verschreibung. Bei den illegalen Einfuhren handele es sich zu 80 Prozent um Potenz-, Schlankheits-, und Haarwuchsmittel.
Versandhandel mit Arzneimittel nicht generell erlaubt, nur in bestimmten Ländern
Grund für den Anstieg dürfte neben der Verbreitung des Internets in nahezu allen Bevölkerungsschichten die Annahme sein, Versandhandel mit Arzneimitteln sei generell erlaubt. Dies gilt aber nur für den Versandhandel innerhalb Deutschlands und aus bestimmten EU-Staaten. Bestellte und bezahlte Ware aus Nicht-EU-Ländern wird vom Hauptzollamt Frankfurt-Flughafen angehalten. In diesen Fällen liegt ein Verstoß gegen das so genannte Verbringungsverbot nach dem Arzneimittelgesetz vor. Der Käufer muss mit einer Geldbuße rechnen. Aber auch wenn die Medikamente nicht entdeckt werden, entsteht ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko.
Bei der Bestellung wird nicht berücksichtigt, dass es sich dabei oftmals um minderwertige, gefälschte und unter Umständen auch gesundheitsschädigende Präparate handelt. Deswegen sollten Arzneimittelbestellungen über das Internet nur bei zugelassenen Versandapotheken vorgenommen werden.
Quelle: Hessisches Sozialministerium / Auszug aus der Pressemitteilung vom 10.03.2010 
Schlank und potent - mit Nebenwirkungen
Rein pflanzlich und frei von Nebenwirkungen. So werden Nahrungsergänzungsmittel zur Steigerung der Potenz oder zur Gewichtsreduktion oftmals angeboten. Über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel (RASFF) wird europaweit vor zahlreichen Präparaten dieser Produktgruppe gewarnt. Einige Untersuchungen von Überwachungsbehörden haben ergeben, dass manche dieser Produkte unerlaubte, nicht deklarierte arzneiliche Wirkstoffe enthielten. Wir raten zur Vorsicht bei Präparaten, die als Nahrungsergänzungsmittel zur Steigerung der Potenz oder zur Gewichtsreduktion angeboten werden, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung. Verbraucher werden in einigen Fällen über die wahre Zusammensetzung der Produkte und ihrer Eigenschaften, einschließlich ihrer Risiken, getäuscht. Nahrungsergänzungsmittel müssen als Lebensmittel nicht staatlich zugelassen werden.
Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung / Auszug aus der Pressemitteilung vom 04.04.2012 
Tipps der Polizei zum Arzneimittelkauf im Internet
Um nicht minderwertige oder gefälschte Arzneimittel beim Kauf im Internet zu erhalten, sollten folgende Tipps der Polizei beachtet werden:
- Beziehen Sie keine Medikamente von Anbietern im Internet, wenn diese verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept verkaufen oder Arzneimittel anbieten, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Vorsicht vor Internetseiten, auf denen kein gelernter Apotheker Ihre Fragen beantworten kann.
- Prüfen Sie, ob auf der Internetseite eine Telefonnummer angegeben ist, unter der Sie eine Bestellung aufgeben können. Achten Sie dabei immer auf die Angabe der Telefongebühren.
- Angebote auf der Internetseite mit dem Hinweis "Mengenrabatt", "Probepackungen" oder "neue Heilmittel" können ein Trick sein, um Sie als Kunde zum Kauf zu bewegen.
- Vorsicht ist geboten, wenn es auf der Internetseite "Online-Beratungen" zu Gesundheitsfragen gibt, die die ärztliche Verordnung ersetzen sollen.
- Hände weg von Arzneimitteln, die Sie ohne Originalschachtel geliefert bekommen. Wenn Packung oder Tabletten ungewöhnlich aussehen oder riechen, dürfen die Medikamente nicht eingenommen werden.
Diese Information gibt die Polizei in der Broschüre "Der goldene Herbst. Sicherheitstipps für Seniorinnen und Senioren"
, die Sie unter www.polizei-beratung.de finden. Darüber hinaus ist die Broschüre bei jeder Polizeidienststelle erhältlich.
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Arzneimittel im Internet nur bei registrierten Anbietern kaufen
Eine entsprechende Liste der registrierten Versandapotheken kann man auf der Website des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information einsehen: Registrierte Versandapotheken 
Regierungspräsidium Darmstadt: Häufig gestellte Fragen beim Arzneimittelkauf im Ausland
Das Regierungspräsidium Darmstadt weist in seinem Artikel "Arzneimittelbestellung im Internet - nicht immer legal"
auf Folgendes hin:
Aufgrund der zunehmenden Nutzung des Internets zur Arzneimittelbestellung nehmen Sicherstellungen von Arzneimitteln im Postverkehr kontinuierlich zu. Das deutsche Arzneimittelrecht kennt nur wenige Ausnahmen vom Importverbot für Arzneimittel.
Aufgrund der Vielzahl der Verfahren häufen sich auch die Anfragen von Beteiligten zu den Hintergründen für ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Deshalb hat das Regierungspräsidium Darmstadt ein Merkblatt zum Download erstellt Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Verbringung ausländischer Arzneimittel (Sept. 2009)
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Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Vorsicht bei ausländischer Internetware
Der Beitrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen "Internet, Drogeriemarkt, Discountapotheke: Alternative Vertriebswege für Arzneimittel"
(24.07.2012) informiert über folgende Themen:
- Verschreibungspflichtige Arzneimittel
- Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
- Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
- Welchen Vertriebsweg nutzen?
- Erstattung durch die Krankenkassen
- Versandkosten
- Vorsicht bei der Wahl des Anbieters
- Arzneimittelimporte per Post aus Nicht-EU-Staaten
- Arzneimittelkauf im Nicht-EU-Ausland
- Checkliste Welche Apotheke ist die richtige?
- Tipps zum Arzneimittelkauf
Besserer Schutz vor gefälschten Arzneimitteln durch neues Gesetz auf europäischer Ebene
Für Verbraucher wird es künftig leichter, die Echtheit von Arzneimitteln zu überprüfen. Der Rat der Europäischen Union hat ein Gesetz angenommen, das Patienten vor der zunehmenden Gefahr durch gefälschte Medikamente schützt. Ein unverwechselbares Kennzeichen auf der äußeren Verpackung garantiert die Echtheit des Arzneimittels.
Gefälschte Arzneimittel sehen wie echte, zugelassene Arzneimittel aus. Sie können Inhaltsstoffe enthalten, die von schlechter Qualität oder in der falschen Dosierung enthalten sind
(Quelle: EU verbessert Schutz vor gefälschten Medikamenten
, EU-Aktuell vom 27.05.2011)
Informationen zusammengestellt vom VerbraucherFenster Hessen
Bild: Mats Tooming - Fotolia
Letzte Aktualisierung: 28.11.2012