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Vorschriften über Pestizidrückstände: Verbesserung der Lebensmittelsicherheit in Europa

Frau begutachtet Ananas

Die Europäische Kommission hat im September 2008 die aktuellen Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pestizide in Lebensmitteln festgelegt. Diese Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ist das Ergebnis gemeinsamer Bemühungen der Kommission, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Mitgliedstaaten. Sie ersetzt den Umgang mit bis dato 27 Listen nationaler Rückstandshöchstgehalte und regelt die Lebensmittelsicherheit für alle Verbraucher und schafft Klarheit bei Händlern und Importeuren.

Laut EU-Kommission beruhen die jetzigen "Vorschriften auf dem Prinzip, dass die in einem Mitgliedstaat hergestellten bzw. von einem Mitgliedstaat eingeführten Lebensmittel für die Verbraucher in allen Mitgliedstaaten sicher sein müssen. Sie gewährleisten, dass die Pestizidrückstände in Lebensmitteln möglichst gering sind und keine schädlichen Auswirkungen auf die in der EU lebenden Menschen haben.“






Klare Festlegung von Rückstandshöchstgehalten

Auf geernteten Pflanzen können geringe Mengen von Pestiziden verbleiben. Diese in Lebensmitteln enthaltenen Rückstandsmengen dürfen aber keine Gefahr für die Verbraucher darstellen und müssen so gering wie möglich gehalten werden um bei der Verwendung auf Kulturpflanzen noch die gewünschte Wirkung zu erzielen. Rückstandshöchstgehalte geben die rechtlich maximal zulässige Rückstandsmenge eines Pestizids in oder auf Lebens- oder Futtermitteln an.


Rückstandshöchstgehalte für 1.100 Pestizide und 315 Erzeugnisse

Die Verordnung umfasst 1.100 Pestizide, die in der Agrarwirtschaft innerhalb und außerhalb der EU verwendet wurden oder werden. Sie enthält für 315 landwirtschaftliche Erzeugnisse die Werte für Rückstandshöchstgehalte. Diese Werte gelten -angepasst- ebenfalls für verarbeitete Erzeugnisse.


Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ist für Sicherheitsbewertung zuständig

Die Vorschriften zu den Rückstandshöchstgehalten gewährleisten die Sicherheit aller Verbrauchergruppen, einschließlich Säuglingen, Kindern und Vegetariern. Für die Sicherheitsbewertung ist die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zuständig, wobei sie sich auf die Eigenschaften des Pestizids, die zu erwartenden Höchstgehalte in Lebensmitteln und die unterschiedlichen Essgewohnheiten der europäischen Verbraucher stützt.


Einhaltung der Rückstandshöchstgehalte

Die Landwirte, Händler und Importeure sind mit der Einhaltung der Rückstandshöchstgehalte für die Lebensmittelsicherheit verantwortlich. Die Zuständigkeit für die Kontrollen und die Durchsetzung der Rückstandshöchstgehalte liegt bei den Behörden der Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission führt Inspektionen in den Mitgliedstaaten durch, um deren Kontrolltätigkeiten zu überprüfen.


Datenbank zu Rückstandshöchstgehalten: Transparent und aktuell

Auf der Website der Europäischen Kommission ist eine Datenbank abfragbar, die Auskunft darüber gibt, welcher Rückstandshöchstgehalt für welche Kulturpflanzen und welche Pestizide gilt. Diese kostenlose Datenbank ermöglicht allen Bürger transparente und aktuelle Informationen zu den EU-Vorschriften über Pestizidrückstände.


Zugang zur Datenbank   (in Englisch)



Weitere Informationen auf den Seiten der Europäischen Kommission:

  • Neue Vorschriften über Pestizidrückstände in Lebensmitteln (Sept. 2008)

  • Massnahmen der EU zu Pestiziden (März 2009) 
    Zum Thema "Unsere Lebensmittel sind umweltfreundlicher geworden" beschreibt das aktuelle Fact Sheet kurz und prägnant folgende Schwerpunkte:

    - Was sind Pestizide und warum werden sie verwendet?
    - Warum wurden die vorhandenen Pestizide überprüft?
    - Das EU-System für die Genehmigung von Pestiziden
    - Die Ergebnisse des Überprüfungsprogramms
    - Was unternimmt die EU, um den Einsatz von Pestiziden zu reduzieren?
    - Webseiten der Europäischen Kommission über Pestizide

Quelle:   Europäische Kommission  / Informationen zusammengestellt vom VerbraucherFenster Hessen (Februar 2010)
Bild:         bilderbox - Fotolia.com


Weitere Links:

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Pflanzenschutzmittelrückstände

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Pflanzenschutzmittel  

Letzte Aktualisierung: 10.05.2012