Jahresberichte zu Rückständen in tierischen Lebensmitteln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht zwei Jahresberichte zu Rückständen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Der Jahresbericht des Nationalen Rückstandskontrollplanes (NRKP) wie auch der Jahresbericht des Einfuhrüberwachungsplanes (EÜP) sind auf der Homepage des BVL veröffentlicht.
Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP)
Im Jahr 2010 war der Prozentsatz der ermittelten positiven Rückstandsbefunde mit 0,73 % im Vergleich zum Vorjahr etwas höher. Im Jahr 2009 waren 0,45 % und im Jahr 2008 waren 0,40 % der untersuchten Planproben mit Rückständen oberhalb der zulässigen Höchstgehalte bzw. mit nicht zugelassenen oder verbotenen Stoffen belastet.
Einfuhrüberwachungsplan (EÜP)
2010 veröffentlichte das BVL die Ergebnisse des Einfuhrüberwachungsplanes (EÜP) zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs.
Hintergrundinformation
Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP)
Einfuhrüberwachungsplanplan (ERKP)
Die Lebensmittel- und Veterinärüberwachung überprüft vor Ort im Schlachthof, in landwirtschaftlichen Betrieben, im Tierbestand und kontrolliert auch die betrieblichen Aufzeichnungen. Die Probenzahlen richten sich nach den Schlacht- bzw. Produktionszahlen. Neben Fleisch, Fett, Organen, Urin, Blut und Kot können Proben auch von Futter und Wasser genommen werden. Außer den unverarbeiteten tierischen Lebensmitteln werden auch Proben lebender Tiere analysiert. Der Nachweis verbotener Stoffe führt im Regelfall zur Sperrung des Betriebes bzw. dazu, dass Tiere nicht mehr transportiert oder an andere Betriebe abgegeben werden dürfen. Betriebe, die gegen das bestehende Recht verstoßen haben, stehen für einen bestimmten Zeitraum unter verstärkter Kontrolle. Je nach Schwere des Verstoßes werden Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Nach Anhang II Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 haben die Mitgliedstaaten Sendungen von Erzeugnissen, die zur Einfuhr vorgestellt werden, einem Überwachungsplan zu unterziehen. Demnach werden Kontrollen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Nicht-EU-Staaten seit 2004 nach einem bundeseinheitlichen EÜP durchgeführt. Die Untersuchung der Sendungen und die Probenahmen erfolgen an den Grenzkontrollstellen. Nach positiven Befunden hat die für die Grenzkontrollstelle zuständige Behörde bei der Einfuhruntersuchung die folgenden Sendungen desselben Ursprungs oder derselben Herkunft verstärkt zu kontrollieren.
Detaillierte Informationen zum NRKP bzw. EÜP gibt es online unter www.bvl.bund.de/nrkp.
Hintergrundinformation: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Mit der Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen trägt das BVL eine große Verantwortung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL Managementaufgaben und unterstützt die Bundesländer beim einheitlichen Vollzug der Überwachung. Im BVL engagieren sich rund 470 Mitarbeiter für sichere Lebensmittel und einen umfassenden Verbraucherschutz."
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit