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Schluss mit "Schummel-Käse" aus Pflanzenfett

Pizzablech
In der aktuellen Debatte um „Schummel-Käse“ aus Pflanzenfett und Eiweißpulver hat Hessens Agrarstaatssekretär Mark Weinmeister Lebensmittelwirtschaft und Gastronomie aufgefordert, den Einsatz des sogenannten Analogkäses zu beenden. „Dabei wird hochwertiges Milchfett gegen billiges Pflanzenfett ausgetauscht und damit der Verbraucher übers Ohr gehauen. Richtiger Käse muss aus 100 Prozent guter Milch hergestellt sein. Alles andere ist Irreführung der Menschen“, sagte Weinmeister am 25.04.2009 in Wiesbaden.







Käse ist ein Milcherzeugnis


Nach EU-rechtlichen Vorgaben ist die Bezeichnung "Käse" ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehalten.



Der Verbraucher soll informiert und geschützt sein

Die Kontroverse hatte sich an Untersuchungsergebnissen des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor entzündet, über die das ZDF-Magazin „Frontal21“ berichtet hatte. „Damit wurde vor laufender Kamera die Funktionsfähigkeit der hessischen Lebensmittelüberwachung demonstriert“, sagte Weinmeister. Kontrolliert werde in Hessen nicht nur bei den verarbeitenden Betrieben, sondern überall – beginnend bei den Herstellern über den Groß- und Einzelhandel bis hin zu den Verarbeitern wie Gaststätten und Pizzabäckereien. „Wer Schummel-Käse ohne Kennzeichnung einsetzt, kriegt ein Verfahren an den Hals. Wir wollen die Verbraucher vor falsch deklarierten Produkten und irreführenden Bezeichnungen schützen“, betonte er.


Die Eindeutigkeit der lebensmittelrechtlichen Kennzeichnung ist gefordert

Weinmeister rief die Lebensmittelwirtschaft dazu auf, die Rezepturen generell auf den Prüfstand zu stellen und zur Verwendung von Milch zurückzukehren. „Dies ist angesichts der aktuellen Krise auf dem Milchmarkt mit dem dramatischen Preisverfall und den gravierenden Auswirkungen für die Milchbauern ein Gebot der Stunde. Dies würde den gebeutelten Landwirten helfen.“ Nach den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsregeln muss ein Erzeugnis so gekennzeichnet werden, dass mit der "Verkehrsbezeichnung", die auch beschreibend sein kann, keine Verbrauchertäuschung einhergeht.



Die Verkehrsfähigkeit des Produktes ist nur bei richtiger Kennzeichnung gegeben

Weinmeister: „Dies bedeutet, dass es den Herstellern oder Verwendern von Schummel-Käse obliegt, mehr oder weniger phantasievolle Verkehrsbezeichnungen zu kreieren, die aus sich selbst heraus das Produkt erklären. Nur Käse darf das Produkt nicht heißen.“ Erzeugnisse dieser Art seien als solche nicht gesundheitsschädlich – aber nur dann verkehrsfähig, wenn sie richtig gekennzeichnet werden.




Weitere Informationen:
Artikel:  "Analog-Käse - Käse ohne Milch"    hier im Verbraucherfenster



Quelle:   Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz /
Pressemitteilung Nr. 117 vom 25.04.09