Hessens Verbraucherschutz-Staatssekretär Mark Weinmeister hat im Kampf gegen den Schummel-Käse eine härtere Gangart angekündigt. Wer von hessischen Lebensmittelkontrolleuren zum zweiten Mal dabei erwischt werde, dass er künstlichen Käse (Analog-Käse) ohne korrekte Kennzeichnung verwendet, dem drohe die Veröffentlichung seines Namens im Internet, sagte Weinmeister.
Hören Sie dazu Staatssekretär Mark Weinmeister im Hr-Interview
mit Walter Krauss.
Wer beim Käse wiederholt schummelt und so die Verbraucher betrügt, wird im Netz angeprangert. Richtiger Käse muss aus 100 Prozent guter Milch hergestellt sein. Alles andere ist Irreführung und das lassen wir nicht durchgehen, betonte der Staatssekretär. Nach EU-rechtlichen Vorgaben ist die Bezeichnung Käse ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehalten. Weinmeister rief die Hersteller auf, für das aus Pflanzenfett hergestellte Imitat eine Bezeichnung zu wählen, in der der Begriff Käse nicht vorkomme oder gleich zur Milch zurück zu kehren.
Er bestätigte ferner HR-Informationen, nach denen die Lebensmittelchemiker in Hessen in den vergangenen Wochen eine Abnahme der Beanstandungen festgestellt haben. Das ist ein erster Erfolg. Der Druck durch die Kontrollen und die Veröffentlichungen zum Thema Schummel-Käse haben das bewirkt. Aber das Thema ist nach wie vor brandaktuell, erklärte der Staatssekretär. Laut Weinmeister hat der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
in den Jahren 2007 knapp jede fünfte Probe beanstandet, weil kein richtiger Käse verwendet und der Verbraucher getäuscht und in die Irre geführt wurde.
Besonders dramatisch waren die Zahlen beim Börek, einem Strudel aus Blätterteig. Von 19 untersuchten Proben wurden 11 von den Kontrolleuren beanstandet. Bei Käsebrötchen waren 18 von 92 Proben mit Schummel-Käse hergestellt und falsch deklariert. Besser sieht das Ergebnis beim Käse selbst aus von 82 Proben mussten lediglich 4 beanstandet werden.
Weinmeister: In der Regel waren die Zutaten richtig gekennzeichnet, wenn Schummel-Käse im Spiel war. Allerdings gab es auch Fälle, bei denen auf Rechnungen und Lieferscheinen derartige Erzeugnisse vom Zwischenhandel zum Teil tatsächlich als Käse bezeichnet wurden. In solchen Fällen wurden die Bäcker getäuscht und haben guten Glaubens die Produkte bestellt und verwendet.
Die kommunalen Ämter der Lebensmittelüberwachung haben aus diesem Grund die vom Landeslabor beanstandeten Proben zum Anlass genommen, die Lebensmittelunternehmer zu belehren und aufzufordern, die Kennzeichnung ihrer Fertigprodukte entsprechend zu ändern oder aber tatsächlich Käse zu verwenden. Zum Teil wurde den Lebensmittelunternehmern per Anordnung aufgetragen, die Täuschung zu unterlassen. Der Hauptvorteil für den Lebensmittelunternehmer Analog-Käse zu verwenden, ist der wesentlich niedrigere Preis im Vergleich zu normalem Käse. Daneben gibt es noch technologische Vorteile, wie die gute Schmelzfähigkeit oder auch die Hitzebeständigkeit.
Hintergrund Schummel-Käse:
Schummel-Käse ist ein künstliches Erzeugnis, bei dem Milchfett durch pflanzliches Fett ersetzt wird. Teilweise wird auch das Milcheiweiß durch Eiweiß anderer Herkunft ersetzt. Aussehen und Konsistenz derartiger Analog-Käse ähneln sehr stark dem von echtem Käse. Werden diese Produkte lebensmittelrechtlich richtig gekennzeichnet, dürfen sie in Verkehr gelangen.
Weitere Informationen zum Thema Schummel-Käse hier im Verbraucherfenster
.
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Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
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