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Erzeugercode auf dem Ei informiert darüber, wo es her kommt

Braune Eier in Schachtel

Wer wissen möchte, wie das Huhn, dessen Ei im Eierkarton ist, gehalten wurde, sollte einen Blick auf den so genannten Erzeugercode werfen, der auf jedes Ei aufgedruckt wird. Der Erzeugercode macht Angaben zum Haltungssystem der Legehenne und zur Herkunft des Eies.

Für den Verbraucher, der also ein Ei aus einem deutschen Betrieb mit Freilandhaltung möchte, heißt das, Augen auf bei der Angabe des Herkunftslandes und der Haltungsform. Was wo auf dem Ei steht, erfahren Sie hier:


 

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat umfangreiche Informationen zur Eierkennzeichnung auf seinen Internetseiten zusammengestellt. Die wichtigsten Infos hat das VerbraucherFenster Hessen für Sie zusammengefasst:

Der Erzeugercode auf dem Ei hat folgenden Aufbau:

1. Code für das Haltungssystem

  • 0 = Ökologische Erzeugung
  • 1 = Freilandhaltung
  • 2 = Bodenhaltung
  • 3 = Käfighaltung

2. Herkunft

Zwei Buchstaben für den Mitgliedstaat, zum Beispiel:

  • BE = Belgien
  • DE = Deutschland
  • NL = Niederlande
  • PL = Polen

3. Identifizierung des Betriebs

Jeder Mitgliedstaat hat ein System eingerichtet, mit dessen Hilfe den zu registrierenden Betrieben eine individuelle Nummer zugewiesen wird. Es können weitere Stellen angefügt werden, um einzelne Bestände/Ställe zu identifizieren.

Beispiel: 1-DE-0212341:

  • 1 = Haltungsform: hier Freilandhaltung
  • DE = Herkunft: hier Deutschland
  • 0212341 = Betriebsnummer, wobei die beiden ersten Stellen das Bundesland (im Beispiel "02"), die dritte bis sechste Stelle den Betrieb (im Beispiel "1234") und die siebte Stelle den jeweiligen Stall (im Beispiel "1") identifiziert.

Die Bundesländer haben folgende Kennung:

  • 01 = Schleswig Holstein
  • 02 = Hamburg
  • 03 = Niedersachsen
  • 04 = Bremen
  • 05 = Nordrhein-Westfalen 
  • 06 = Hessen
  • 07 = Rheinland-Pfalz
  • 08 = Baden-Württemberg
  • 09 = Bayern
  • 10 = Saarland
  • 11 = Berlin
  • 12 = Brandenburg
  • 13 = Mecklenburg-Vorpommern
  • 14 = Sachsen
  • 15 = Sachsen-Anhalt
  • 16 = Thüringen

Weitere Angaben sind z.B.:

  • Gewichtsklasse
    XL  = sehr groß (73 g und darüber)
    L    = groß (63 g bis unter 73 g)
    M   = mittel (53 g bis unter 63 g)
    S   = klein (unter 53 g)

  • Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) darf 28 Tage nach dem Legen nicht überschreiten. Nach dem 18. Tag sind die Eier im Handel auf eine Temperatur von + 5°C bis + 8°C zu kühlen. Letztes Verkaufsdatum ist der 21. Tag nach dem Legen. Bei Eiern der Güteklasse B ist statt des Mindesthaltbarkeitsdatums das Verpackungsdatum anzugeben.

Übrigens:
Wussten Sie, dass jeder Deutsche im Jahr 2011 rein statistisch 211 Eier verzehrt hat - einschließlich Eier in Verarbeitungsprodukten? Dies entspricht einer Menge von 12,8 Kilogramm pro Kopf.


Quelle:   Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
"Eierkennzeichnung: Was muss draufstehen?" 

Weitere Informationen zum Thema Eier:

  • www.was-wir-essen.de: Eier 
    Informationen zu Erzeugung, Verarbeitung, Einkauf und Kennzeichnung, Zubereitung und Lagerung, gesunde Ernährung, Verbraucherschutz

  • Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gibt Tipps zur Eierlagerung und -verarbeitung in dem Beitrag "Vorsicht (nicht nur) mit rohen Eiern"  

  • AID-Heft: Eier 

  • Wer wissen möchte aus welchem Betrieb sein gekauftes Ei stammt, erfährt dies, indem er im PortaI "Was-steht-auf-dem-EI?"   den auf dem Ei befindlichen Code eingibt.

  • Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
    Mehr Tierschutz in der Legehennenhaltung 
    Zahl der Woche  (Pressemitteilung vom 20.03.2012)

Letzte Überprüfung: 11.07.2012