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Mehr Verbraucherschutz durch "Beipackzettel" – Produktinformationsblatt ist seit 1. Juli für Banken verpflichtend

Geldscheine Stapel
Seit dem 1. Juli 2011 müssen Banken und andere Finanzdienstleistungsinstitute Verbraucher verständlich über Wertpapiere informieren. Bei einer Wertpapierberatung muss dem Verbraucher ein kurzes, leicht verständliches und werbefreies Produktinformationsblatt übergeben werden mit klaren Aussagen zu Rendite, Risiko und Kosten der Anlageempfehlung.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner erwartet von der Einführung eines gesetzlich vorgeschriebenen  „Beipackzettels“ eine deutliche Stärkung des Verbraucherschutzes im Finanzbereich.

Produktinformationsblätter führen zu mehr Transparenz und Wettbewerb

"Geldanleger in Deutschland sind künftig deutlich besser gegen Falschberatung geschützt. Die neuen Beipackzettel werden im Bankensektor zu mehr Transparenz führen und zu einer spürbaren Stärkung des Wettbewerbs", sagte Aigner am Dienstag in Berlin. Die sogenannten "Produktinformationsblätter" werden ab 1. Juli bei der Anlageberatung zum Wertpapierkauf verpflichtend. "Ich freue mich, dass meine Initiative für das Produktinformationsblatt per Gesetz umgesetzt wird. Für den Verbraucher werden Kosten und Risken einer Geldanlage künftig auf den ersten Blick erkennbar sein", so Aigner.

Verbesserung des Verbraucherschutzes

Der Beipackzettel sei neben dem Beratungsprotokoll, den verschärften Haftungsregeln und der erweiterten Finanzaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ein weiterer, wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Verbraucherschutzes, sagte die Bundesministerin.

Produktinformationsblatt muss leicht verständlich und werbefrei sein 

Ab dem 1. Juli 2011 müssen Banken und andere Finanzdienstleistungsinstitute Verbraucher verständlich über Wertpapiere informieren. Bei einer Wertpapierberatung muss dem Verbraucher ein kurzes, leicht verständliches und werbefreies Produktinformationsblatt übergeben werden. Es muss klare Aussagen über die für eine Anlageentscheidung wesentlichen Beurteilungskriterien wie Rendite, Risiko und Kosten der Anlageempfehlung enthalten. Der Verbraucher wird dadurch besser in die Lage versetzt, verschiedene Finanzprodukte miteinander zu vergleichen, um die für ihn geeignete Anlage zu finden.

Einheitlicher Standard ermöglicht Vergleich der Geldanlagen

"Ich erwarte, dass alle Institute in Deutschland einen einheitlichen Standard gewährleisten. Nur mit einem einheitlichen Beipackzettel können die Verbraucher unterschiedliche Geldanlagen, deren Chancen und Risiken vergleichen", so Aigner. Jeder Verbraucher soll auf einen Blick die Konditionen erkennen können. Deshalb sei es zu begrüßen, dass der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) gemäß den Vorgaben ein einheitliches Muster entwickelt hat, das von allen Banken und Sparkassen verwendet werden soll.

Die gesetzlichen Vorgaben im Überblick:

Das Produktinformationsblatt darf nicht mehr als zwei DIN A4 Seiten umfassen, in Ausnahmefällen nicht mehr als drei Seiten, etwa bei Derivaten und Termingeschäften.

Es muss

  • die Art des Anlageprodukts,
  • seine Funktionsweise,
  • die damit verbundenen Risiken,
  • die Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen sowie
  • die mit der Anlage verbundenen Kosten

enthalten.

Das Anlegerschutzgesetz

Das Anlegerschutzgesetz enthält zudem eine Verordnungsermächtigung, mit der weitere Details geregelt werden können. Die Kontrolle durch die Bundesfinanzaufsicht soll die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellen. Darüber hinaus hat das Bundesverbraucherministerium ein Forschungsvorhaben vergeben, das die Qualität und Verständlichkeit der neuen Produktinformationsblätter untersucht.

Durch eine weitere Gesetzesinitiative, die der Deutschen Bundestag derzeit noch berät, wird das Produktinformationsblatt künftig auch für andere Vermögensanlagen wie zum Beispiel geschlossene Fonds eingeführt.

Weitere Informationen

Quelle:  Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschft und Verbraucherschutz / Pressemitteilung vom 28.06.2011 


Programm "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen"

Mit der Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen soll der Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen verbessert, die Qualität der Finanzberatung gesteigert und die Verbraucher in Finanzfragen unterstützt werden.

Wichtige Bereiche der Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen :

  • Pflicht zur Erstellung eines Beratungsprotokolls (seit 1. Januar 2010)
  • ein standardisiertes Informationsblatt (seit 1. Juli 2011)
  • Regelungen den "Grauen Kapitalmarkt" betreffend

Das BMELV bietet noch viele weitere Informationen zu diesem Thema  im Beitrag "Die Qualitätsoffenisive Verbraucherfinanzen des BMELV.

Besonders in der rechten Spalte sind für den Verbraucher interessante Dokumente einzusehen wie zum Beispiel:


Quelle:
 
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz / Die Qualitätsoffenisive Verbraucherfinanzen des BMELV 



Weitere Informationen zu diesem Thema hier im VerbraucherFenster:


  • hier im VerbraucherFenster:
    Rubrik Geldanlage und -beratung 
    Rubrik Kredite 

  • Stiftung Warentest:
    Beipackzettel für Fonds: Währungsrisiko wird nicht berücksichtigt  (Auszug aus der Pressemitteilung vom 20.09.2011):
    Der Beipackzettel für Finanzprodukte, der seit 1. Juli 2011 Pflicht ist, soll Anleger kurz und verständlich über die wichtigsten Fakten eines Finanzprodukts informieren. Ein erster Check von Finanztest zeigt, dass die Produktinformationsblätter im Großen und Ganzen übersichtlich und verständlich sind. In einem Sonderfall gibt es allerdings gravierende Schwachstellen: bei den Produktinformationsblättern für Fonds, die in Fremdwährung anlegen und rechnen.



Zusammengestellt vom VerbraucherFenster Hessen, 01.07.2011

Letzte Aktualisierung: 26.07.2012